Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nur die vorliegenden Bedingungen regeln die Buchungen und Aufenthalte bei unserem Hotel sowie die Zahlungsmodalitäten für unsere Dienstleistungen.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung erkennt der Mieter die Gültigkeit und die Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Vorbehalt oder Ausnahme an.

1. Reservierung

Vom Kunden vorgenommene Reservierungen müssen über die Website, booking.com, per Brief, E-Mail oder Fax bestätigt werden.
Vom Hotel bestätigte Einzelbuchungen ohne Angabe der Ankunftszeit werden bis 18 Uhr am Tag der Ankunft garantiert.
Vom Hotel gewährte Optionen, die nicht innerhalb von 8 Tagen vom Kunden bestätigt werden, verfallen automatisch.

Mindestalter für eine Buchung: 18 Jahre.

2. Zahlung

Ein Ausweisdokument muss von jeder Person bei der Ankunft im Hotel vorgelegt werden. Der Gast muss sich außerdem entsprechend den Gepflogenheiten und Regeln des Hotels, in dem er sich aufhält, verhalten.

Jeder schwerwiegende oder wiederholte Verstoß gegen die Hotelordnung berechtigt das Hotel Monvillage, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Der Kunde und der Vertragspartner haften gegenüber dem Hotel Monvillage gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die Personen, dem Gebäude, dem Mobiliar oder der Ausstattung des Hotels und der der Öffentlichkeit zugänglichen Orte zugefügt werden.

3. Zahlung

Alle mitgeteilten Informationen und Preise basieren auf unseren aktuellen Tarifen.
Die Kosten für den Aufenthalt und die Dienstleistungen sind bei der Räumung des Zimmers am Tag der Abreise aus dem Hotel zu zahlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 8 Tagen behält sich das Hotel das Recht vor, eine Zahlung pro Woche zu verlangen.
Wenn der Kunde den geforderten Betrag nicht innerhalb von 24 Stunden zahlt, gilt dies als schwere Verfehlung, die das Hotel berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen, unbeschadet der Möglichkeit, vom Kunden gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern.
Für die Rechnungsstellung gilt als Kunde die natürliche oder juristische Person, an die die Buchungsbestätigung gerichtet wurde.

Rechnungen, die dem Kunden per Post zugestellt werden, sind innerhalb von 15 Tagen zahlbar.
Rechnungen für „Extras“ im Zusammenhang mit einem Gruppenaufenthalt sind vor der Abreise der Gruppe zu zahlen, sofern keine schriftlichen Anweisungen des für die Buchung verantwortlichen Unternehmens vorliegen. Bei Zahlung per Gutschein (Voucher) wird der fällige Restbetrag nach Erhalt unserer Rechnung beglichen.
Bei verspäteter Zahlung wird von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung eine pauschale und nicht reduzierbare Entschädigung in Höhe von 15 % mit einem Mindestbetrag von 50 € sowie Zinsen in Höhe von 10 % pro Jahr ab Rechnungsdatum fällig.

Das Hotel Monvillage behält sich außerdem das Recht vor, die vereinbarte Leistung zu stornieren, wenn es über eine mögliche Verschlechterung der finanziellen Situation des Kunden informiert wird, die einen berechtigten Zweifel an seiner Fähigkeit, die Rechnung für die bestellte Leistung zu begleichen, aufkommen lässt Online-Zahlungen: Bitte beachten Sie, dass Ihre Kreditkarte zum Zeitpunkt der Transaktion sofort belastet wird.

Rückerstattung eines im Voraus bezahlten Betrags: Bitte beachten Sie, dass von dem zurückerstatteten Betrag ein Pauschalbetrag von 25.00€ abgezogen wird.

4. Stornierung & Änderung durch den Kunden

Bei Stornierung einer Einzelbuchung weniger als 48 Stunden vor der Ankunftszeit ist der Preis für eine Übernachtung als pauschaler und nicht reduzierbarer Schadensersatz zu zahlen, wenn das Zimmer nicht weitervermietet werden konnte.

Die teilweise oder vollständige Stornierung einer Gruppenbuchung, eines Seminars, eines Banketts & jeder anderen Veranstaltung sowie die Verringerung der ursprünglich gebuchten Teilnehmerzahl führt zur Belastung einer Entschädigung, die wie folgt berechnet wird.

14 bis 8 Tage vor dem Ankunftsdatum: 60%.
7 bis 2 Tage vor dem Ankunftsdatum: 75%.
Weniger als 2 Tage vor dem Ankunftsdatum: 100%.

5. Anreise / Abreise

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Bereitstellung (Check-in) der Zimmer am Anreisetag ab 15.00 Uhr. Am Tag der Abreise müssen diese bis 11.00 Uhr geräumt werden. Bei Überschreitung der vereinbarten Zeit wird eine Entschädigung („late check out“) von 50,00 €/Zimmer in Rechnung gestellt.

Die Gäste müssen sich beim Einchecken mit allen legalen Mitteln (ID, Pass,…) identifizieren. Beim Einchecken kann eine Kreditkartengarantie verlangt werden.
Alle Sonderwünsche können zusätzliche Kosten verursachen & können nicht garantiert werden.

6. Parken

Das Parken ist kostenlos.
Die Preise und Bedingungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

7. Getränke

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, müssen alle Getränke (Weine, Spirituosen, Biere, Softdrinks..), die im Hotel Monvillage konsumiert werden sollen, ausschließlich von dessen Personal unter Einhaltung der luxemburgischen Gesetzgebung bereitgestellt und serviert werden.
Eine Ausnahme kann jedoch gegen Zahlung einer noch festzulegenden Entschädigung („droit de bouchon“) gewährt werden.
Alle angebotenen Pauschalarrangements sollten in Maßen genossen werden, da das Hotel Monvillage

7. Boissons

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, müssen alle Getränke (Weine, Spirituosen, Biere, Softdrinks…), die im Hotel Monvillage konsumiert werden sollen, ausschließlich vom Personal des Hotels geliefert und serviert werden, unter Einhaltung der luxemburgischen Gesetzgebung.
Eine Ausnahme kann jedoch gegen Zahlung einer noch festzulegenden Entschädigung („droit de bouchon“) gewährt werden.
Das Hotel Monvillage behält sich das Recht vor, die Bedienung eines stark betrunkenen Gastes zu verweigern, um die Sicherheit aller unserer Gäste und Mitarbeiter zu gewährleisten.

8. Allgemeine Sicherheit

Das Personal des Vermieters hat jederzeit Zugang zu den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und kann jederzeit mögliche Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften melden.

Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, die Räumlichkeiten zu kontrollieren und haftet nicht für die Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften durch den Mieter.

Falls eine Veranstaltung die Installation von Spezialgegenständen oder -ausrüstungen erfordert, muss der Mieter eine zugelassene Kontrollstelle beauftragen, um die ordnungsgemäße Durchführung der Montage oder Befestigung der betreffenden Gegenstände bzw. deren Demontage oder Entfernung zu überprüfen.

Der Mieter ist verpflichtet, bei der zugelassenen Kontrollstelle zu beantragen, dass sie dem Vermieter einen Prüfbericht und ihre Betriebsgenehmigung vorlegt. Falls der Mieter diese Einrichtungen zu einem Zeitpunkt auf- oder abbaut, zu dem eine andere Veranstaltung für die Öffentlichkeit zugänglich ist, muss der Mieter alle Vorkehrungen treffen, um die Ordnung, Ruhe und Sicherheit der Öffentlichkeit nicht zu stören oder zu beeinträchtigen.

Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter Aufbau- bzw. Abbauarbeiten zu untersagen, wenn er der Ansicht ist, dass dadurch eine Gefahr oder Belästigung für die Nutzer des Hotels entsteht.

Unbeschadet der Bestimmungen der folgenden Absätze darf die Benutzung aller Türen und Notausgänge während der Dauer des Mietvertrags nicht behindert werden.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Vermieters, für die strikte Einhaltung dieser Vorschrift zu sorgen.
Es ist strengstens untersagt, entflammbare und/oder gefährliche Stoffe in den Depots und/oder den gemäß diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Räumlichkeiten zu lagern.
Jeder Zwischenfall oder Funktionsfehler irgendeiner Anlage muss vom Mieter sofort dem Vermieter gemeldet werden.
Eingriffe jeglicher Art an den festen technischen Installationen (Wasser, Strom, Schwachstrom, Telefon, Video, Beschallung usw.) sind nicht gestattet.
Alle unzulässigen Befestigungen sind so vorzusehen, dass keine Löcher in die bestehende Infrastruktur gebohrt werden müssen.
Keine Installation darf das ordnungsgemäße und vorschriftsmäßige Schließen der Brandschutztüren behindern.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Diebstahl und/oder Beschädigungen jeglicher Art auf dem gesamten Gelände, einschließlich des Parkplatzes.
Das Rauchen ist im gesamten Hotel Monvillage strengstens verboten, außer in den Außenbereichen oder an den ausdrücklich dafür vorgesehenen Orten.
Der Mieter ist persönlich dafür verantwortlich, die strikte Einhaltung dieses Verbots zu gewährleisten, insbesondere gegenüber der Öffentlichkeit. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das gesamte Gelände unter Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre kontinuierlich videoüberwacht wird.

9. Haustiere

Wir freuen uns, Sie und Ihren Hund im Hotel Monvillage begrüßen zu dürfen.
Als Service möchten wir Ihnen einige einfache Richtlinien vorstellen, die Ihnen helfen werden, die Sicherheit Ihres Hundes und unserer anderen Gäste während Ihres Besuchs im Hotel Monvillage zu gewährleisten.  Das Hotel ist bereit, Ihren Hund im Zimmer unterzubringen, sofern er weniger als 10 kg wiegt und gut erzogen ist. Eine Gebühr von 15,00 € pro Hund und Nacht wird auf Ihr Zimmerkonto aufgeschlagen.

10. Richtlinien für den Umgang mit persönlichen Daten

Das Hotel wendet das geltende Recht bezüglich der von der Europäischen Union auferlegten Allgemeinen Datenschutzverordnung „GDPR“ an.